Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konzertbesucher
Für Veranstaltungen in der Bundesrepublik Österreich wird darauf hingewiesen, dass die dort aktuell gesetzlichen bundeslandeinheitlichen Regelungen und die landesspezifischen AGBs der COFO Entertainment GmbH & Co.KG (hier) gelten. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters COFO Entertainment GmbH & Co.KG:
- Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die speziell für Kinder unter 6 Jahren aufgeführt werden, ist Kindern unter 6 Jahren - auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten - der Zutritt verboten.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche Veranstaltungen bis 22 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, ab 16 Jahren ist dies bis 24 Uhr zulässig.
Bei Party-Veranstaltungen gelten andere Bestimmungen, die in diesem Fall gesondert kommuniziert werden.
In jedem Fall bitte immer den Ausweis mitbringen! - Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, Speisen und Getränken jeglicher Art, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
- Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
- Eine Rücknahme der gekauften Karte gegen Erstattung des Eintrittspreises ist grundsätzlich bei Absage der Veranstaltung oder räumlicher/zeitlicher Verlegung möglich, sofern diese aus Gründen geschieht, die im Einflussbereich des Veranstalters liegen. In diesem Falle kann die Karte bis zu 8 Tagen nach dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Ausdrücklich ausgenommen sind hier angeordnete behördliche Maßnahmen oder Fälle von höherer Gewalt. Die Rückgabe erfolgt bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie erworben wurde.Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Abbruch eine Veranstaltung auf Grund schlechter Witterung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Die Absage / Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstelle und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Homepages oder telefonische Anfrage beim Veranstalter am Tage der Veranstaltung empfohlen, da im Falle einer Veranstaltungsabsage keinerlei Ansprüche auf Reisekostenerstattung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden können.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Beim Parken eines KFZ sind den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
- Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein KFZ auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Veranstaltung verlorengegangene und/oder gestohlene Gegenstände.
- Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs ist generell untersagt. Freikarten sind generell unverkäuflich!
- Der Veranstalter unterliegt den aktuellen gesetzlichen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes, welches in dem jeweiligen Bundesland des Veranstaltungsortes gilt.
Der Besucher ist mit dem Erwerb einer Eintrittskarte aufgefordert, sich eigenständig über die Regelungen zu informieren und die Maßnahmen bei der Veranstaltung zu beachten.
COFO Entertainment GmbH & Co. KG, D-94036 Passau